Im Trauerfall

Der  Todesfall – was ist zu tun?

Wenn ein Mensch gestorben ist, ist der erste Schritt, den Arzt zu informieren. Nachdem der Arzt bei Ihnen war, dürfen Sie in Ruhe Abschied nehmen. Es ist nicht erforderlich, den Bestatter gleich unmittelbar nach dem Tod zu informieren.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen, und verabschieden Sie sich liebevoll von Ihrem Angehörigen. 
Dies kann auf vielfältige Weise geschehen und genau so, wie sie es fühlen und können.
Sei es im Kreise der Familie, mit Freunden oder im Alleinesein.

Abschied zu nehmen von dem Verstorbenen kann sein, zum letzten Mal seine Hand zu halten, ihn zu berühren, ihn zu umarmen,
zu küssen, mit ihm im Zwiegespräch zu halten – was immer Sie brauchen, es darf alles sein, wenn ein lieber Mensch gestorben ist.
Handeln Sie so wie Sie es gerade fühlen. Erst danach können Sie mit uns in Kontakt treten.

Ab der ersten Kontaktaufnahme begleiten und unterstützen wir Sie und Ihren Verstorbenen einfühlsam und würdevoll:
Wir sorgen für Sie und gestalten mit Ihnen den letzten Abschied, ob bei Ihnen zu Hause, bis 36 Stunden nach dem Tode, im Krankenhaus oder Pflegeheim. Und auch wenn andere Umstände des Todes eingetreten sind, gibt es meist die Möglichkeit, Abschied von Ihrem Verstorbenen zu nehmen. Dies kann in Abschiedsräumen, auf dem Friedhof oder im Krematorium sein. 

Wir machen es möglich und sind an Ihrer Seite. 
Jeder weitere Schritt, den wir unternehmen, geschieht nur in Ihrem Einverständnis und wenn sie bereit dazu sind. Es liegt uns am Herzen, in Ihrem Sinne den Abschied, die Trauerfeier und die Bestattung durchzuführen und nach ihren Vorstellungen umzusetzen. 

Dies besprechen wir in einem gemeinsamen Trauergespräch.

 Die Überführung

Wann wir Ihren Verstorbenen vom Sterbeort abholen und wohin wir überführen, entscheiden Sie, in Absprache mit uns.
Wir koordinieren die Überführung, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Es besteht die Möglichkeit, den Verstorbenen in die vorgesehenen Räume am Friedhof, oder direkt ins Krematorium zu überführen. Wo immer Ihr Verstorbener sein wird, ein Abschied nehmen ist auch nach der Überführung noch möglich. Sollten Sie das Bedürfnis haben, Ihren Verstorbenen nochmals zu sehen, ihn zu berühren oder Beigaben in den Sarg zu legen, werden wir Sie dabei begleiten.

Das Trauergespräch

Es gibt viele Entscheidungen, die nach dem unmittelbaren Tod Ihres Angehörigen getroffen werden müssen. Um Sie in Ihrem Ausnahmezustand zu entlasten, führen und begleiten wir Sie durch das gemeinsame Trauergespräch und unterstützen Sie in Ihren Entscheidungen. Wir informieren Sie über die Erledigung sämtlicher Formalitäten und der gesamten Organisation. Sowie die Termine und die Umsetzung und Ablauf der Trauerfeier, ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Um wichtige Behördengänge erledigen zu können, bringen Sie bitte folgende Dokumente mit, sofern vorhanden:

Stammbuch
·
Personenstandsurkunden
·
Geburtsurkunde
·
bei Verheirateten: Heiratsurkunde
·
bei Geschiedenen: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
·
bei Verwitweten: Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
·
gegebenenfalls Nachweis über eine Namensänderung
·
gegebenenfalls Nachweis über eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft
·
gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde

INFO: Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorliegen.
Sind die Dokumente in einer Fremdsprache abgefasst, bedarf es einer beglaubigten Übersetzung.
Diese werden wir für Sie beantragen.

Falls vorhanden, sind außerdem weitere Unterlagen mitzubringen:

Bestattungsvorsorgevertrag
·
Versicherungsunterlagen
(Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen, einige Institutionen, z. B. Gewerkschaften, zahlen unter bestimmten Voraussetzungen)
·
Rentennummer
Diese befindet sich auf dem Rentenbescheid bzw. auf dem Rentenausweis. Die Rentennummer findet sich auch auf dem Kontoauszug des Girokontos, da die Renten stets unter Angabe der Rentennummer überwiesen werden.
Der Bestatter hält üblicherweise die Formulare für die Beantragung der sogenannten Drei-Monats-Rente (Sterbevierteljahr) für die Witwe oder den Witwer vor.
·
Angaben zu betrieblichen Renten, Grabdokumente, sofern eine Grabstelle vorhanden oder reserviert ist.
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Testament, Erbvertrag, Hinterlegungsschein für Amtsgericht oder Notar
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Letztwillige Verfügung, falls eine Kremation und gegebenenfalls darüber hinaus eine Seebestattung gewünscht wird.

Unsere Räumlichkeiten

Wir begrüßen Sie in unseren neu gestalteten und ansprechenden Ausstellungsräumen. Fühlen Sie sich in Ihrem Schmerz bei uns aufgehoben und angenommen. In wohlwollender Umgebung dürfen Sie in Ruhe gemeinsam mit uns besprechen und auswählen, was es für einen würdevollen und individuellen Abschied Ihres Verstorbenen sein darf.

Sie sehen bei uns eine Auswahl an Särgen, Urnen, Gedenklichter sowie Decken und Bekleidung, in unterschiedlichen Material, Farbe und Preis. In unseren Räumen bieten wir Ihnen, Raum und Zeit für ihre Trauer, Ihre Fragen, Sorgen und für die liebevolle Gestaltung der Trauerfeier und des Abschiedes von Ihrem Verstorbenen. Wir nehmen um Sie an und schenken Ihnen Raum und Zeit.

Hier geht es zu unserer Galerie ...

Die Trauerfeier

Die Trauerfeier ist eine Abschiedsfeier für den Verstorbenen. Sie darf in seinem Sinne und stimmig für die Angehörigen abgehalten werden. Für alle Fragen und die Organisation stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite. Sei es bei der Musikauswahl, die der Verstorbene gerne gehört hat. Das Abhalten der Feier durch die zuständige Seelsorgeeinheit, die eines Redners, oder der Angehörigen selbst. Bei besonderen Wünschen und der räumlichen Gestaltung der Begebenheiten, sowie der Dekoration und der Blumenauswahl. Ihre Entscheidungen und Vorstellungen stehen bei uns an erster Stelle.

Üblicherweise finden die Trauerfeiern in den Feier-Halle am Friedhof statt. Jedoch kann dies auch im Krematorium, in einer Kapelle oder an einem anderen Ort sein. Gerne dürfen sich auch die Angehörigen bei der Trauerfeier mit einbringen. Es darf alles sein.

Eine Trauerfeier kann als Sargfeier oder Urnenfeier abgehalten werden.
Öffentlich oder auch in aller Stille und im engsten Familienkreis, ganz individuell, nach Ihren Wünschen.

In der Zeit vor und währen der Trauerfeier und auch beim Schließen des Grabes, sind wir als Bestatter vor Ort.

Wir übermitteln Ihnen für die Gestaltung der Feier und die Abschiedsrede einen Seelsorger der zuständigen kirchlichen Seelsorgeeinheit oder einen freien Trauerredner, die sich mit Ihnen in Verbindung setzen und gemeinsam den Ablauf und die Rede besprechen

In unserem Haus bietet unser Mitarbeiter Herr Patrick Seiser sein Angebot als zertifizierter freier Trauerredner an. Er bietet einen würdevollen und weltlichen Abschied, dies spiegelt sich in seinen Reden und Lebensrückblicken, genau nach den Vorstellungen der Angehörigen.
Informieren Sie sich weiter über folgende Themen:

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